Am 10. Dezember 1948 wurden von den Vereinten Nationen die Erklärung zu den Menschenrechten erlassen. Dabei bekennen sich die Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte wie die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die Bürgerrechte jedes Einzelnen. Die Würde und der Werte jedem/r wird gewährleistet. “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren” – und das unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Glaubensrichtung. Dazu gehört auch die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit. Die Erklärung der Menschenrechte war zwar völkerrechtlich nicht bindend, dennoch wurden viele ihrer Inhalte in nationale Grundgesetze aufgenommen.
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